Empfehlungen aus dem Kinder- und Jugendpfarramt (Stand 28.05.20)

Die neuen Lockerungen der Länder bringen neue Möglichkeiten mit sich. Die Bedingungen innerhalb der EKM sind nicht einheitlich.

Manches wird auf örtlicher Ebene unterschiedlich gehandhabt. Gleichzeitig stellen die Lockerungen hohe Ansprüche an unseren verantwortungsvollen Umgang. Darum ist jeweils genau zu prüfen, welche Angebote für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien jetzt wie umgesetzt werden. Das Ansteckungsrisiko, Risikogruppen und auch die unterschiedliche persönliche Bewertung müssen wir dabei weiterhin im Blick behalten. Die Empfehlungen des Kinder- und Jugendpfarramtes haben wir nach den Verordnungen der Länder angepasst. Bitte beachten: In Sachsen-Anhalt sind laut 6. Verordnung vom 26.05. unter §4.2. Punkt 17 Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter der Maßgabe erlaubt, dass sie nicht ausschließlich auf Freizeitaktivtäten ausgerichtet sind. Da ist es hilfreich, das christliche Profil unserer Arbeit deutlich werden zu lassen.
sechste Verordnung Sachsen-Anhalt

Kindergottesdienste können stattfinden, entsprechend den Regeln für normale Gottesdienste.
Jugendgottesdienste können genauso wie Gemeindegottesdienste stattfinden.
Großveranstaltungen sind bis 31.08. nicht möglich.
Regelmäßige Arbeit in Kinder- und Jugendgruppen, inkl. Konfirmandenarbeit können wieder stattfinden, jedoch müssen Hygienekonzepte vorliegen und die Abstands- und Kontaktbeschränkungen sind einzuhalten. Dazu kann die Hilfestellung des Kinder- und Jugendpfarramtes genutzt werden:
Hilfestellung für Hygienekonzept

Das Augenmerk bei den Vorbereitungen von Ferienmaßnahmen sollte weiterhin auf Alternativangeboten liegen in überschaubaren Gruppen; Ideen, die in Familien umgesetzt werden können usw. Die notwendigen Hygienemaßnahmen, Kontakt- und Abstandsregeln sind auf Sommerfahrten nicht einfach umzusetzen, Tagungshäuser können aufgrund der Abstandsregeln zum Teil nur beschränkt Betten anbieten. Das muss vorab geklärt werden.

Wenn Fahrten ggf. mit eingeschränkter TN-Zahl durchgeführt werden sollen, sollte geprüft werden, welche Teilnehmer*innen ggf. besonders berücksichtigt werden.
Von Auslandsfahrten wird dringend abgeraten! Die Bestimmungen der Zielländer wären zu beachten, Krisenmanagement im Krankheitsfall, ggf. Quarantänemaßnahmen.
Bei Paddeln, Campen und anderen Selbstversorgertouren ist die Einhaltung der Hygienevorschriften besonders schwierig bis kaum umsetzbar (Essenszubereitung + Verteilung, Desinfektion, portionierte Mahlzeiten, keine Buffet usw.)
Bei Übernachtungsfahrten ist genau zu prüfen, ob die Auflagen für Hygiene und Mindestabstände realisierbar sind. Alternativ werden die Konzentration auf Tagestouren, Ausflüge und ggf. täglich wechselnde Kleingruppen empfohlen.
Einrichtungen der Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen nehmen ihren Betrieb entsprechend der Vor- gaben der Bundesländer auf. Hygienekonzepte sind zu erstellen!
Raumgrößen: In den fachlichen Empfehlungen für Thüringen sind die Rahmenbedingungen unter 2.1. gut beschrieben. z.B. 5 m² je TN, bzw. 10m² je TN bei bewegungsorientierten Aktionen. Daraus lässt sich die max. TN-Zahl berechnen. Grundsätzlich ist es hilfreich für alle Veranstaltungen eine maximale TN-Zahl festlegen und die Reaktionsmöglichkeiten zu klären, wenn mehr TN kommen.
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/jugend/landesjugendamt/jugendarbeit/2020-05-20_Fachliche_Empfehlung_Wiedereroeffnung_Jugendarbeit.pdf

Mindestabstand und vorgeschriebene Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich einzuhalten. Entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Bundesländer werden Anwesenheitslisten geführt und aufbewahrt.
Gegebenenfalls ist das örtliche Gesundheitsamt einbeziehen!
Bitte vor Ort Einvernehmen mit der Leitungsebene herstellen!

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