Dieses Hygienekonzept gilt für Veranstaltungen des Kinder- und Jugendpfarramtes der Evangelischen Jugend in Mitteldeutschland, zur Umsetzung der hygienischen Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.
Grundsätzlich sind Veranstaltungen im Rahmen der infektionsschutzrechtlichen Regelungen und unter Berücksichtigung nachstehender Hygienemaßnahmen möglich.
Die nachfolgenden Hygienemaßnahmen gelten bis auf Widerruf durch das Kinder- und Jugendpfarramt.
10. Juni 2020