AGB zu Veranstaltungen
Für die Angebote von Freizeiten, Seminare, Juleica-Ausbildungen, Events, Tagungen die auf der Homepage der Evangelischen Jugend der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (www.evangelischejugend.de) aufgeführt sind, gelten folgende Geschäftsbedingungen.
Alle Veranstaltungen bei dem der Veranstalter nicht das Kinder- und Jugendpfarramt ist, sind nur Bestandteil einer Informationsweitergabe durch das Kinder- und Jugendpfarramt. Die jeweils angeführten Veranstalter haben jeweils eigene AGBs. Diese sind bei dem Anbieter zu erfragen. Ein Kontakt mit den externen Anbietern über die Internetpräsenz „www.evangelischejugend.de“ stellt kein Vertragsabschluss dar. Änderungen im Angebot sind durch die Veranstalter möglich.
Für die Veranstaltungen des Kinder- und Jugendpfarramtes gelten folgende Geschäftsbedingungen:
1. Anmeldungen zu Veranstaltungen und Reisen sind verbindlich, wenn sie beim Veranstalter schriftlich eingereicht werden. Bitte benutzen Sie die Kontakt-E-Mail um sich ein Anmelde-Formular zusenden zu lassen. Sie müssen die Angaben enthalten, die auf dem Anmeldeformular erfragt werden. Sie bedürfen einer rechtsgültigen Unterschrift.
2. Datenschutz Die Angaben zur Anmeldung von Veranstaltungen werden vom Veranstalter gespeichert. Sie werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Die Geburtsdaten werden für das Abrechnungsverfahren benötigt. Telefonnummern und E-Mailadressen dienen der kurzfristigen Kontaktaufnahme.
3. Veranstaltungsdurchführung Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund berechtigt, Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit die Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung (Reise) nicht wesentlich beeinträchtigen. Tritt durch derartige Maßnahmen eine erhebliche Änderung der Leistung ein, ist der Teilnehmende berechtigt, soweit möglich, kostenfrei umzubuchen oder vom geschlossenen Vertrag ohne Kosten zurückzutreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Vertragspartner bei Eintritt derartiger Umstände sofort zu unterrichten. Unter bestimmten Umständen (z.B. nicht erreichen einer Mindesteilnehmerzahl) kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen.
4. Zahlung Bei Reisen ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung die ausgewiesene Anzahlung sofort fällig. Sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Bei Veranstaltungen ohne Vorauszahlung ist der Teilnehmerbeitrag zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
5. Preisänderungen bei Reisebuchungen Wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben (Beförderung, Gebühren, Steuern, Wechselkurse), kann der Veranstalter bis zum 21. Tag vor Reisebeginn Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten, bzw. die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.
6. Rücktritt Bei Reisebuchungen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen. Falls eine Abmeldung außerhalb des Versicherungsschutzes liegt und kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann, werden i.d. Regel folgende Leistungen fällig : · 10 % des Reisepreises bis drei Monate vor Reisebeginn · 20 % des Reisepreises bis zwei Monate vor Reisebeginn · 50 % des Reisepreises bis einen Monat vor Reisebeginn · 60 % des Reisepreises bis 10 Tage vor Reisebeginn · 75 % des Reisepreises bis zum Beginn der Reise · Der volle Reisepreis ist zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise ohne vorherige Information nicht antritt.
7. Rücktritt seitens des Veranstalters: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl oder anderen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück.
8. Haftung und Haftungsbegrenzung Der Veranstalter haftet für · die gewissenhafte Vorbereitung · die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Transport, Unterbringung …) · die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten.
9. Pass-, Visum- und Impfvorschriften Bei Auslandsreisen benötigt ein deutscher Teilnehmer den Personalausweis, sofern im Veranstaltungsplan nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen bestehen Visum- oder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Veranstaltungsplanes Änderungen eintreten, wird der Teilnehmer darüber informiert. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften selbst verantwortlich.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung (Reise) hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren sechs Monate nach den vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.
11. Gewährung / Schadenersatz Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Teilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.