Die vorgelegte Arbeitshilfe will das Gespräch in Kirchengemeinden und insbesondere in Gemeindekirchenräten anregen.
Es gehört zur Grundverantwortung des Gemeindekirchenrates, das gottesdienstliche Leben in Abstimmung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern, den Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen sowie den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern zu regeln. Das vorgelegte Impulspapier erinnert daran, dass Kirchengemeinden zu entscheiden haben, ob das Abendmahl mit Kindern bereits vor der Konfirmation zu feiern ist. Sowohl die unhinterfragte Selbstverständlichkeit der Abendmahlsfeier mit Kindern wie auch die unreflektierte Festlegung, dass die Konfirmation erst die Teilnahme am Abendmahl ermöglicht, möchte dieses Impulspapier aufgreifen.
Dabei geht es nicht allein um das Gespräch über die Teilnahme von Kindern am Abendmahl. Das Impulspapier will grundsätzlich dazu anregen, in den Gemeindekirchenräten und Gemeindekreisen über das Abendmahl als zentrales Element der christlichen Verkündigung ins Gespräch zu kommen. Die Verfasser des Impulspapiers sind sich darüber einig, dass es auf die bewusste Entscheidung zur Gestaltung des Abendmahls ankommt, damit es als prägende Kraft des Glaubens erlebbar wird. Dabei ist die Frage der Teilnahme unserer Kinder ein Aspekt, der neben anderen zu bedenken ist.
Die Verfasser sind überzeugt, dass auch dort, wo ein Gemeindekirchenrat die Konfirmation als erste Teilnahme junger Gemeindeglieder am Abendmahl versteht, die Feiern des Abendmahls so gestaltet werden, dass Kinder sich nicht ausgeschlossen fühlen.
Gerne sind Vertreter der Dezernate Gemeinde und Bildung bereit, in die Konvente unserer Landeskirche zu kommen, um bei Wunsch zu dem Papier miteinander ins Gespräch zu kommen.
Christian Fuhrmann Oberkirchenrat