religiöse Jugendfeiern

Religiöse Jugendfeiern, Segensfeiern oder die Feiern zur Lebenswende sind christliche Alternativen zur Jugendweihe.

Sie finden an evangelischen Schulen (Segensfeier) oder als offenes Angebot an mehreren Orten statt. Hier finden Sie weitere Informationen dazu, wie eine religiöse Jugendfeier aufgebaut ist, aus welchen Elementen die Vorbereitung besteht oder wie Sie selber eine Segensfeier initiieren können.

 

 

 


Förderung von Projekten:

Das Kinder- und Jugendpfarramt möchte mit Unterstützung durch den „Missionarischen Fonds der EKM“ und den Verein „Andere Zeiten e.V.“ die Entwicklung von religiösen Angeboten für kirchenferne Jugendliche auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland unterstützen, begleiten und dokumentieren.

Religiöse Angebote für kirchenferne Jugendliche sind Angebote, die sich an Jugendliche im Alter zwischen 12 und 25 Jahren richten, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Es sind Angebote, die die Entwicklungen im Jugendalter hin zum Erwachsenen wahrnehmen, würdigen und in einen religiösen Zusammenhang stellen. Neben den Bildungsangeboten gehört ein feierlicher und ritueller Abschluss des Gesamtprozesses dazu.

Eine mögliche Form der religiösen Angebote für kirchenferne Jugendliche stellt die Segensfeier dar.

Gefördert werden Bildungsangebote, die sich mit der Frage des Erwachsenwerdens beschäftigen. Mindestens ein Angebot sollte sich dabei mit dem christlichen Menschenbild auseinandersetzen.

Weitere mögliche Themen sind:

Verantwortungsübernahme, Biografie, Mitgefühl, Normen, Werte und Moral, Demokratie als Lebensform, Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, christliches Leben.

Die gewählten Themenschwerpunkte müssen aus dem Kurzkonzept hervorgehen. Jugendliche sind bei der Erarbeitung der Bildungsangebote zu beteiligen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können evangelische Schulen, Kirchengemeinden oder Kirchenkreise auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sein. Pro Jahr können 3-5 Projekte in der Landeskirche gefördert werden. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderfähige Ausgaben

Förderfähig sind Bildungsangebote, die Jugendliche bei Lebensübergängen begleiten.

  1. Je Kirchenkreis ist eine maximale Förderung von 700 € pro Schuljahr möglich.
  2. Förderfähig sind Honorarkosten, Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Verbrauchsmaterialien.
  3. Maximal können bis zu 40% der Gesamtkosten gefördert werden.

Nicht förderfähige Ausgaben 

  1. Kosten, die durch die eigentliche Feier entstehen, können nicht gefördert werden.
  2. Tagesfahrten zu touristischen Zielen oder Mehrtagesfahrten mit mehrheitlich touristischem Anteil, ohne dass diese Teile in einen Zusammenhang zu dem gesamten Projekt gestellt werden. Der Zusammenhang muss aus dem Kurzkonzept hervorgehen.
  3.  Zu den touristischen Zielen zählen zum Beispiel auch Besuche von Gedenkstätten oder Museen.

Antragstellung 

Der Fördermittelempfänger kann jederzeit einen formlosen Antrag auf Förderung für Maßnahmen und Angebote stellen, jedoch in der Regel mindestens 4 Wochen vor Durchführung des Angebots. Eine Antragstellung nach Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Der Antrag soll ein Kurzkonzept enthalten. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die/der jeweilige zuständige Kreisjugendreferent*in des Kirchenkreises den Antrag mit unterschreibt.

Bitte schicken Sie den Antrag per Mail an: peter.herrfurth@ekmd.de

 Abrechnung 

Der geförderte Beitrag muss durch Teilnehmerliste und Rechnungen im Original nachgewiesen werden. Die Rechnungen verbleiben beim Kinder- und Jugendpfarramt. Zum Nachweis der Förderhöchstgrenze von 40% der Gesamtsumme müssen weitere Rechnungen in Kopie eingereicht werden. Bei Abrechnungen, die in kirchlichen Verwaltungsämtern aufbewahrt werden, reichen Kopien der Belege. Zwingend notwendig ist dann der Vermerk, wo die Unterlagen lagern. Nach Abschluss des Projektes soll ein Sachbericht vorgelegt werden aus dem hervorgeht welche Angebote und Themen umgesetzt wurden, wie der zeitliche Ablauf war und wie der Abschluss gestaltet wurde. Außerdem gehört zum Sachbericht eine kurze Evaluation des Projektes.

Veröffentlichungen

Mit dem formlosen Förderantrag bestätigt der Antragsteller, dass Texte und Bilder von den Angeboten in den Kirchenkreisen und an den Schulen anschließend in einer Dokumentation und auf Fachveranstaltungen veröffentlicht werden dürfen.

Nachfragen und Infos:

Kinder- und Jugendpfarramt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Peter Herrfurth
Landesjugendpfarrer
Am Dom 2
39104 Magdeburg
peter.herrfurth@ekmd.de
Tel.: 0391 5346 451
Fax: 0391 5346 459

religiöse Jugendfeiern

21. Januar 2019 um 17:39:59 application/pdf

Die Segensfeier

21. Januar 2019 um 17:40:01 application/pdf

Elternabend

21. Januar 2019 um 17:39:57 application/pdf

Themeneinheit Segen

21. Januar 2019 um 17:40:01 application/pdf

Vertrauen in die Zukunft

21. Januar 2019 um 17:40:00 application/pdf

Geschlechterpostamt

21. Januar 2019 um 17:39:58 application/pdf

Segen der Eltern

21. Januar 2019 um 17:39:58 application/pdf

2022-12-01-Fördergrundsätze-SF

24. November 2022 um 15:27:25 application/pdf