BEJM: Modifikation der Förderrichtlinie für 2020

De Unsicherheiten sind im Moment groß, wie jede und jeder von uns auch mit den ausgefallenen Projekten und Maßnahmen umgehen kann. Neben Enttäuschung über die Erlebnisse, die man verpasst und über die bisher gemachten Mühen, kommt die Frage zu den angefallenen Kosten auf uns zu.
Der BEJM-Vorstand hat deshalb eine Modifikation der Förderrichtlinie für 2020 beschlossen (siehe unten).

Die Verwendung der Landesmittel Thüringen für Stornokosten werden derzeit geprüft. Hier gibt es positive erste Signale. Ebenso im Bereich der Jugendbildung in Sachsen-Anhalt. Andere Fördermittelgeber haben wir derzeit nicht im Blick.
Wir hoffen, dass wir Euch gut mit dieser Änderung helfen können.
Bitte informiert bei Euch die Gemeinden, die Konfirmand*innengelder über den bejm abrechnen wollten.

1. Mittel des kirchlichen Kinder- und Jugendförderplans der EKM

  • Die Budgetmittel können in Eigenverantwortung der Budgetempfänger in diesem Jahr verwendet werden. D.h. Mittel aus dem Budget können auch für Stornierungskosten verwendet werden. Eigenmittel müssen entsprechend der Richtlinie mind. 10% betragen. Die Tagessätze für die unterschiedlichen Maßnahmearten (Freizeiten, Juleica, Kinder- und Jugendtage) werden bei stornierten Veranstaltungen außer Kraft gesetzt. Im Nachweis reichen die Auflistungen der Stornierungskosten und die Gesamtfinanzierung.

2. Mittel für die Konfirmand*innenfreizeiten

  • Mittel können entsprechend der bisherigen Regelungen (4,50 je Tag) auch für ausgefallene Maßnahmen abgerechnet werden, wenn Ausgaben entstanden sind. Eigenmittel müssen entsprechend der Richtlinie mind. 20% betragen.
  • Die Förderung ist eine "bis zu"-Förderung.
  • Einen Rechtsanspruch für eine Förderung gibt es nicht. Der bejm entscheidet über die Anträge nach Haushaltslage.
  • Nachweis: Abrechnung mit Finanzierungsaufstellung (Ausgaben, Einnahmen). Aus der Rechnung (o.ä.) muss deutlich werden für viele Teilnehmenden und für wie viel Tage diese Maßnahmen geplant war und wie hoch die vereinbarten Stornokosten sind.
  • Die Abrechnungsfrist von 6 Wochen bleibt von den Veränderungen unberührt.



Bei Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Constance Schmitsdorf; constance.schmitsdorf@bejm-online.de

Gernot Quasebarth; gernot.quasebarth@ekmd.de