Die aej erhält für das Arbeitsfeld Evangelische Jugend in ländlichen Räumen (ejl) eine Förderung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung.
Gefördert werden Aktivitäten zu allen Themen des Bundesministeriums. In den Worten der Website: gesunde Ernährung, sichere Lebensmittel, attraktive ländliche Regionen, starke Landwirtschaft, artgerechte Tierhaltung, vielfältige Wälder, nachhaltige Fischerei. Hierzu gehören zum Beispiel: Demografie, Rechtsextre- mismus, Zu- und Abwanderung, Geflüchtete.
Die Förderung kann von allen aej-Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Ein lokaler Bezug zu ländlichen Räumen ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.
Die Förderung wird als Kooperationsveranstaltung mit der aej/ejl umgesetzt und liegt bei bis zu 50 % der för- derfähigen Ausgaben.
Gefördert werden sogenannte Informationsveranstaltungen, Lehrfahrten zur Internationalen Grünen Woche in Berlin und Studienfahrten ins Ausland. Gefördert werden Teilnehmer*innen ab 16 Jahren, die Multiplikator*innen sind. Der Bund muss ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme haben. Teilnehmendenkreis, Wirkungsbereich und Trägerschaft müssen gewährleisten, dass es sich um eine Veranstaltung mit überregionalem Charakter handelt, die nicht von einem Land allein wirksam gefördert werden kann. Förderfähige Kosten sind Übernachtung und Verpflegung, Referent*innenhonorare, Raummieten, sowie Fahrtkosten von Teilnehmer*innen und Referent*innen. Für die Fahrtkosten, sowie für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmenden stellt das Bundesreisekostengesetz (BRKG) die Höchstgrenze der zuwendungsfähigen Kosten dar. Hiervon können bis zu 50% als Ko-Finanzierung aus der Kooperation durch Mittel des BMEL erfolgen.
Es müssen mindestens 20 Personen teilnehmen. Referent*innen sind nicht mitzuzählen. Eine Kombination verschiedener Bundesmittel ist nicht möglich. Die Bundesmittel werden mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass die die Zuwendung übersteigende Ausgaben aus Eigenmitteln, Teilnahmebeiträgen und Drittmitteln gedeckt werden. Laufende Verwaltungskosten sowie Ausgaben Dritter dürfen weder aus Bundesmitteln finanziert, noch als Eigenanteil in Anrechnung gebracht werden.
Weitere Informationen findet ihr im pdf zum download.