Zur Förderung von Erprobungsräumen hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland einen Fonds eingerichtet. Für die Vergabe der Mittel gelten ab 1. Januar 2021 die nachfolgenden Bedingungen.
WElche Projekte zu welchen Bedingungen Förderfähig sind, steht im aktuellen Amtsblatt (11/2020)