Auf der letzten Landessynode wurde ein neues Kirchengesetz beschlossen, welches bereits ab 1. Juni gilt und für unsere Verantwortung als Evangelische Jugend sehr wichtig ist. Wir möchten euch zu einem ersten Austausch über das Kirchengesetz herzlich einladen.
Mit diesem Gesetz wurde ein wichtiger Teil unserer Arbeit festgeschrieben: Prävention vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, wie auch gegen Mitarbeitende. Ebenso ist im neuen Gesetz beschrieben, dass neben präventiven Maßnahmen, auch Interventionsmaßnahmen und ein institutioneller Aufarbeitungsprozess stattfinden muss.
Wir möchten uns mit euch über dieses neue Gesetz austauschen, um in den nächsten Wochen eure Überlegungen in den Gestaltungsprozess mit einzubeziehen. Das neue Gesetz findet ihr über diese Link:
Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland als PDF (Klicklink)
Dazu haben wir ein virtuelles Treffen für den 25. Mai 14 bis 15:00 geplant.
Zielgruppe: Mitarbeitende der EKM und den Verbänden aus der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
Zur Zoomveranstaltung: KLICKLINK
Wir freuen uns auf den Austausch mit euch.
Peter Herrfurth und Barbara Holtermann