Cannabis. Jetzt darf ich doch, oder?

Seit 1. April 2024 gibt es gesetzliche Regelungen für den legalen Cannabiskonsum. Was bedeutet das für die kirchliche Jugendarbeit?

 

Dazu gibt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) einen klaren Rahmen. Wichtig sind insbesondere

§5,1:

Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

Sowie

§5, 2
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,

Das bedeutet ganz eindeutig: Kein Cannabis in der kirchlichen Jugendarbeit. Darauf sollte in den Jugendeinrichtungen und bei den Maßnahmen präventiv hingewiesen werden. Insbesondere jetzt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes.