(zusammenfassende Darstellung)
Zielstellung des Gesetzes ist nicht die Übernahme von allg. Verkündigungsdienst und Sakramentsverwaltung in den Kirchenkreisen, sondern die Erweiterung des verkündigenden Handelns im Arbeitsfeld.
1. Voraussetzung
2. Dienstliche Beauftragung
3. Sonderfall Ehrenamt
4. Feststellung der Eignung
5. Liturgische Kleidung