Die Öffnungsstrategie der Bundesregierung sieht nun erste Lockerungen vor. Insbesondere sollen bei entsprechenden Inzidenzen und der Anwendung von Testverfahren sportliche Aktivitäten möglich sein. Das können Angebote zu spielerisch-sportlichen Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen in konstanten Gruppen sein.
Dabei sind die Bestimmungen der Länder zu beachten sowie die Angaben zu ggf. notwendigen Tests. Die aktuellen Inzidenzwerte sind zu beachten.
Ab 08.03.21:
unter 50: Außensport mit max. 10 Personen, kontaktfrei
50-100: Individualsport außen, max. 5 Personen aus 2 Haushalten oder max. 20 Kinder bis 14 Jahren
Frühestens 22.3.21
Sport kontaktfrei innen; Kontaktsport außen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Frühestens ab 5.4.21
Unter 50: Kontaktsport innen
50-100: Sport kontaktfrei innen; Kontaktsport außen (– testfrei)
Die Öffnung für die Schulen gilt nicht für den gemeindlichen Bereich. Gruppenangebote sind weiterhin nicht möglich; Ausnahmen gelten für die o.g. sportlichen Aktivitäten und weiterhin für die Einrichtungen der Jugendhilfe.
Informationen aus dem Krisenstab Info-Nr. 61 vom 05.03.2021
1. Neue Landesverordnungen zum stufenweisen Ausstieg aus dem Lockdown
Im Landeskirchenamt werden umgehend nach deren Veröffentlichung die Verordnungen der Bundesländer gesichtet und die Rundverfügung Nr. 1-2021 mit den Hinweisen für die Arbeit in Gemeinden und Kirchenkreisen ggf. angepasst. Wir hoffen, dass dies bis spätestens Ende der 10. Kalenderwoche erledigt ist. Die Hinweise und Empfehlungen der Landeskirche werden wie gewohnt auf der Internetpräsenz der EKM zu finden sein.
Für die Kirchenkreise Bad-Liebenwerda und Torgau-Delitzsch bitten wir wieder zusätzlich, einen Blick auf die Regelungen der EKBO und EVLKS zu werfen.
Es zeichnet sich nach dem Stufenplan als Ergebnis der Bund-Ländergespräche vom 03.03.2021 ab, dass die Möglichkeiten der schrittweisen Öffnung und Schließung noch stärker dem örtlichen Infektionsgeschehen geschuldet sein werden. Daher bleibt es bei dem bekannten Hinweis, dass neben der Rundverfügung der Landeskirche die Verfügungen der zuständigen Ämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu berücksichtigen sind.
1. Neue Landesverordnungen zum stufenweisen Ausstieg aus dem Lockdown
Im Landeskirchenamt werden umgehend nach deren Veröffentlichung die Verordnungen der Bundesländer gesichtet und die Rundverfügung Nr. 1-2021 mit den Hinweisen für die Arbeit in Gemeinden und Kirchenkreisen ggf. angepasst. Wir hoffen, dass dies bis spätestens Ende der 10. Kalenderwoche erledigt ist. Die Hinweise und Empfehlungen der Landeskirche werden wie gewohnt auf der Internetpräsenz der EKM zu finden sein.
Für die Kirchenkreise Bad-Liebenwerda und Torgau-Delitzsch bitten wir wieder zusätzlich, einen Blick auf die Regelungen der EKBO und EVLKS zu werfen.
Es zeichnet sich nach dem Stufenplan als Ergebnis der Bund-Ländergespräche vom 03.03.2021 ab, dass die Möglichkeiten der schrittweisen Öffnung und Schließung noch stärker dem örtlichen Infektionsgeschehen geschuldet sein werden. Daher bleibt es bei dem bekannten Hinweis, dass neben der Rundverfügung der Landeskirche die Verfügungen der zuständigen Ämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu berücksichtigen sind.
2. Gottesdienste
Der Krisenstab ermutigt, unter den Bedingungen verantwortungsvoller Beachtung der gültigen Hygienekonzepte zu regelmäßigen Präsenzgottesdiensten. Im Hinblick auf die bevorstehende Karwoche und das Osterfest hat die Gottesdienststelle beim Gemeindedienst liturgische Hinweise für unterschiedliche Formate gegeben. Die Liturgische Kammer der EKM hat sich u.a. dafür ausgesprochen, die Möglichkeit des Hausabendmahls zu empfehlen. Diese Empfehlung nimmt Fragen von Gemeindegliedern auf, die sich nach dem Abendmahl sehnen aber gleichzeitig die Feier in der Gemeinde trotz Einhaltung der Hygienevorschriften als ein zu großes Risiko für sich und andere einschätzen. Es wird auf die Webseite des Gemeindedienstes / Gottesdienststelle hingewiesen, auf der auf Anregung der Liturgischen Kammer Vorschläge für die Passions- und Osterzeit unterbreitet werden. https://www.gemeindedienst-ekm.de/unsere-arbeitsfelder/arbeitsstelle-gottesdienst/zum-alsbaldigen-gebrauch/gottesdienst-in-corona-krisen-zeiten.html
Die Superintendentinnen und Superintendenten werden gebeten, auf die Kirchengemeinden zuzugehen, die noch keine Präsenzgottesdienste feiern. Dabei soll es darum gehen, über die Hinderungsgründe ins Gespräch zu kommen und gemeinsam nach Wegen zu suchen.
3. Kinder-, Konfirmanden-, Jugend- und Familienarbeit
Auch in diesem Arbeitsfeld gelten die bisherigen Regelungen. Die staatlichen Stellen gehen davon aus, dass wir als Körperschaften des öffentlichen Rechts in eigener Verantwortung die Vorgaben der jeweiligen Landesregierung umsetzen. Das bedeutet, dass wir weiterhin unsere Angebote an den Möglichkeiten der Jugendhilfe orientieren. Insbesondere für die Konfirmandenarbeit ist die Arbeit mit elektronischen Medien sicherlich kein Ersatz aber eine Möglichkeit, einige Defizite aufzufangen.
4. Beratung zur Impfreihenfolge
Von verschiedenen Seiten wurde an den Krisenstab die Bitte herangetragen, sich dafür einzusetzen, dass bestimmte Berufsgruppen in der gesetzlichen Impfreihenfolge priorisiert werden sollen. Hierbei ging es vor allem um Lehrkräfte sowie Mitarbeitende im Erziehungs- und Verkündigungsdienst.
Nach Gesprächen der Beauftragten bei den Landesregierungen und der Abstimmung mit den römisch-katholischen Bistümern wird ein weiteres Drängen der Kirchen auf Veränderung des Impfplanes als nicht erfolgversprechend eingeschätzt.
Zum einen gibt es gerade im Hinblick auf Gestellungskräfte in Grundschulen und Förderschulen und Erzieher*innen in Kindertagesstätten bereits Veränderungen in der staatlichen Priorisierung. Gleiches gilt für Seelsorger*innen in Einrichtungen. Zum anderen beruhen die staatlichen Vorgaben auf bundesweit getroffenen Vereinbarungen. Es ist insoweit nicht zu erwarten, dass darüber hinaus zugunsten kirchlicher Mitarbeiter zusätzliche Ausnahmen vorgenommen werden. Zudem sollte in dieser schwierigen Frage dringend dem Eindruck entgegengewirkt werden, dass die Kirche unangemessenen Vorrang und Sonderrechte bei der Impfreihenfolge beanspruchen möchte. Die öffentlich geführte Debatte um sogenannte Impfvordrängler weist darauf hin, wie sensibel dieses Thema ist.
5. Testen durch Schnelltest und Selbsttest
Für die nächsten Wochen werden die Möglichkeiten von Schnelltests und Selbsttests einen Beitrag zum schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown leisten. Die Bedingungen, Regelungen und Finanzierungsfragen dazu werden sich in den kommenden Tagen klären. Sobald im Landeskirchenamt die Eckpunkte der staatlichen Teststrategie und ihrer Umsetzung bekannt sind, werden wir dazu Hinweise geben. Aktuell bestehen zu viele offene Fragen, deren Beantwortung jetzt abgewartet werden muss. Auch hier hoffen wir, dass Ende der kommenden Woche mehr bekannt ist. Die Bundesregierung geht aktuell von einem Start der flächendeckenden Tests am Beginn des nächsten Monats aus.
6. Zoomkonferenz am 22.03.2021 – ein Jahr Arbeit unter Pandemiebedingungen
Am 15. 03.2021 werden wir die Rahmendaten für eine Zoomkonferenz mit bis zu 500 Teilnehmenden im Plenum und 5 Breakoutrooms für thematische Neigungsgruppen anbieten. Bitte weisen Sie in Kirchengemeinden und Mitarbeiterschaft auf dieses Angebot des Austausches hin. Programm und Wege des Zugangs werden spätestens am Abend des 15.03.2021 online stehen. Ziel dieser virtuellen Gesprächsmöglichkeit am 22.03.2021 zwischen 17:30 Uhr und 19:30 Uhr ist der Austausch, das Feed-Back und die gegenseitige Ermutigung.
Erfurt, den 5. März 2021
gez. Brigitte Andrae gez. Christian Fuhrmann
Präsidentin Oberkirchenrat