Am 17.03.2021 hat das Kollegium des Landeskirchenamtes die Rundverfügung Nr. 3-2021 „Perspektiven für kirchliches Handeln in der Corona-Pandemie“ beschlossen.
Diese Rundverfügung tritt am 18. März 2021 in Kraft und ersetzt die Rundverfügung Nr. 1-2021 vom 12. Januar 2021, geändert am 26. Januar 2021.
Info-Nr. 62 vom 17.03.2021 – Rundverfügung Landeskirchenamt Nr. 3-2021
Außerdem lädt der Corona-Krisenstab herzlich ein zu einem Online-Gespräch über die gemeinsame Arbeit unter Pandemiebedingungen am Montag, 22. März von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr. Mehr Infos: Einladung Online-Gespräch