Neuerung bei Förderung von Konfirmand*innenfreizeiten

Der Vorstand des Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (BEJM) beschloss auf seiner Sitzung am 26.8. die Höhe der Tagessatzförderung für Konfirmand*innenfreizeiten/Projekten für Teilnehmer*innen und Betreuer*innen weiterhin mit 7,00 Euro beizubehalten.

Die Richtlinie wurde im Punkt 1.1. wie folgt verändert:

„Es werden Konfirmand*innenfreizeiten gefördert. Die Förderung bezieht sich auf die Teilnehmer*innen / Betreuer*innen je Tag. Der Fördersatz beträgt je Tag und Person 7,00 Euro.“

Richtlinie Kinder- und Jugendförderplan der EKM (Klicklink)

 

Alle weiteren Infos zur Beantragung dieser und anderer Förderungen gibt es hier: www.bejm-online.de/foerderung/foerderung-ekm/