Das kommende Förderjahr steht vor der Tür. Im Bereich des Kirchlichen Förderplans der über den BEJM verwaltet wird gibt es einige Änderungen.
Anträge für Konfirmand*innenprojekte, den Bereich des Hilfsbedürftigenfonds und der Segensfeiern werden ab sofort über ein Online-Verfahren abgewickelt. (s.u.)
Für den Konfirrmand*innenbereich ist ab sofort auch eine Antragstellung notwendig. Außerdem wurde in diesem Bereich die Tagessatzförderung um 2,50 Euro angehoben.
Derzeit wird die Verwaltungsanordnung für den Hilfsbeürftigenfonds überarbeitet. Eine Veröffentlichung soll zeitnah erfolgen. Mit dieser erfolgt eine Klarstellung im Bereich der Förderhöhe. Es werden dann bis zu 50% des Teilnehmendenbeitrags gefördert bei Einzelteilnehmenden gefördert.
Die Richtlinie des Förderplans wurde vom Vorstand zum 1.12.2022 entsprechend angepasst. https://www.bejm-online.de/asset/n9WBc7UTRTaDIdUxHZQuTg/20221201-richtlinie-kjpl.pdf
Hier alle Neuerungen im Detail:
BEJM – Förderung von Konfirmand*innenfreizeiten 2023
Der Vorstand des BEJM hat in seiner Sitzung Anfang November beschlossen, den Tagessatz für Konfirmand*innenfreizeiten von 4,50 € auf 7,00 € anzuheben. Mit der Erhöhung soll den gestiegenen Kosten Rechnung getragen werden. Unser Ziel ist es, Freizeiten und Projekte mit Konfirmand*innen weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen. Dem BEJM und der Landeskirche ist es nach den Pandemiejahren wichtig, dass Konfirmand*innen sich wieder in Gruppen treffen und gemeinsame religiöse Erfahrungen erleben können.
Die Anpassung ist befristet bis zum 31.12.2023. Ab Januar 2024 gilt dann voraussichtlich wieder der Fördersatz von 4,50 Euro je Tag und Teilnehmende.
Mit dem Förderjahr 2023 wird eine Umstellung im Bereich des Antrags- und Abrechnungsverfahrens vorgenommen. Ab 2023 wird ein Onlineverfahren die Grundlage für eine Förderung sein. Neu dabei ist auch, dass Konfirmand*innenfreizeiten im Vorfeld zu beantragen sind. Bisher reichte die Abrechnung. Die Beantragung kann laufend erfolgen. Sie sollte mindestens zwei Woche vor Beginn des Projektes erfolgen.
Die Anträge können über folgenden Link gestellt werden: https://www.bejm-online.de/foerderung/online-antraege-ekm/
BEJM – Onlineantragsverfahren: Hilfsbedürftigenfonds, Konfirmand*innenfreizeiten, Segensfeier
Ab 1.12.2022 steht das neue Onlineantragsverfahren des BEJM zur Verfügung. Mit der Umstellung auf ein Onlineverfahren, sind verbesserte Arbeitsabläufe gegeben. Die gesamte Kommunikation im Rahmen einer Antragsstellung der drei oben genannten Förderbereiche erfolgt nur noch digital.
Die Antragsstellenden bekommen alle Dokumente aus dem System heraus per Mail zugesendet. Die jeweiligen Abrechnungen werden jeweils mit einem veranstaltungsbezogenen Link online eingetragen.
Im Zuge der Umstellung wurden alle Förderbereiche noch einmal geprüft, um nur die notwendigsten Unterlagen und Angaben abzufordern.
Für die Geschäftsstelle des BEJM ergeben sich in dem Verfahren auch Verbesserungen in der Steuerung der verfügbaren Mittel und der Durchlässigkeit von Informationen innerhalb der Verwaltung. Freie Mittel können so besser erkannt und Antragsteller*innen zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen dieser Veränderungen wurde auch die Förderrichtline des BEJM für den Bereich Konfirmand*innenfreizeiten angepasst. Die Verwaltungsanordnung für den Hilfsbedürftigenfonds befindet sich in der Neuabstimmung.
Weiterführende Links:
Richtlinie für Konfirmand*innen, Verwaltungsanordnung Hilfsbedürftigenfonds der EKM): https://www.bejm-online.de/foerderung/foerderung-ekm/
Segensfeier: https://www.evangelischejugend.de/mitarbeiterbereich/arbeitsmaterialien/religioese-jugendfeiern/
Nicht betroffen von dem Onlineverfahren sind die Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan der EKM, die den Kirchenkreisen und Verbänden jährlich im Rahmen eines Budgets zur Verfügung gestellt werden. Dieses Verfahren ist entsprechend in der Richtlinie geregelt.
Kontakt:
Geschäftsführer BEJM/KIJUPF
Gernot Quasebarth
Gernot.Quasebarth@ekmd.de