Update: Empfehlungen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nach den Sommerferien sowie Ausblick Martinsfeste & Krippenspiele

 Auch wenn es manche im Stillen anders hofften, die Pandemie begleitet uns auch nach den Sommerferien weiter. Und das hat auf alle Arbeitsbereiche mit Kindern, Jugendlichen und Familien Auswirkungen. Die Regeln werden den Gemeinde- und Verbandsalltag bestimmen, aber auch ermöglichen. Darum appellieren wir an einen verantwortungsbewussten Umgang.

Wir können hier nur einen Rahmen geben zur Orientierung. Mancherorts ist mehr möglich, an möglicherweise entstehenden Hotspots wird es engere Regeln geben. Es liegt in der Verantwortung vor Ort, sich auf dem Laufenden zu halten und bewusst und begründet Entscheidungen zu treffen. Alle Empfehlungen unterliegen darum den aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen.
Ziel aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist es, dass Angebote der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit auch unter Pandemiebedingungen stattfinden können. Dies ist eine Gratwanderung. Jedoch ist es für die Entwicklung und psychische Gesundheit unabdingbar, dass Kinder und Jugendliche Gelegenheiten zur aktiven Freizeitgestaltung in ihren Altersgruppen haben. Gleichzeitig lernen Kinder und Jugendliche dadurch auch den verantwortungsvollen Umgang miteinander unter Pandemiebedingungen.
Den Maßgaben der Behörden ist durch die Verantwortlichen grundsätzlich Folge zu leisten.


Allgemein:
Es gelten jeweils die Bestimmungen am Durchführungsort (regionale Bestimmungen bzw. Hygienekonzepte von Einrichtungen), nicht die vom Herkunftsort der Teilnehmenden.
Gruppenverantwortliche informieren sich dementsprechend aktiv über die Rahmenbedingungen vor Ort. Regelmäßige Desinfektion und persönliche Hygiene sind zu beachten.
Grundsätzliche Voraussetzung für alle Maßnahmen: Keine Teilnahme nach Rückkehr aus Risikogebieten, nach Kontakt mit Infizierten, bei Covid19- bzw. Erkältungssymptomen.
Personen, die Risikogruppen angehören dürfen nicht teilnehmen bzw. betreuen. Hier steht der Schutz der Anderen im Vordergrund.
Die Gruppengröße ist überschaubar zu halten, wenn möglich dabei an Klassenverbänden oder Hortgruppen orientieren. Anwesenheitslisten sind zu führen und entsprechend geltender Fristen aufzubewahren. Räume sind regelmäßig zu lüften. Zur allgemeinen Orientierung: die Raumgröße sollte mind. 5qm/Person betragen, das entspricht ca. 1,5m Abstand. Bei bewegungsintensiven Maßnahmen sollte die Raumgröße 10qm/Person betragen.
Im Herbst und Winter wird es im Freizeitbereich immer schwieriger, Außenbereiche zu nutzen.
Die Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko. Die Schutzmaßnahmen sind von allen einzuhalten. Alle Teilnehmenden werden regelmäßig entsprechend belehrt. Bei Verstößen gegen die Maßnahmen müssen Teilnehmende zum Schutz der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.

Mahlzeiten:
Bei der Zubereitung von Mahlzeiten und beim gemeinsamen Essen sind die Hygieneregeln entsprechend anzuwenden (MNB und Handschuhe bei der Zubereitung und Verteilung; portionierte Abgabe statt Selbstbedienung bei Speisen und Geschirr usw.; gründliche Reinigung von Tischen, Stühlen und Geschirr ist zu gewährleisten.
 
Transport:
Bei Transport in PKW/Kleinbussen ist die Verwendung von MNB erforderlich, wenn es sich nicht um Teilnehmende (inkl. Fahrer*in) aus konstanten Gruppen handelt. Im ÖPNV sind die jeweils geltenden Maßnahmen einzuhalten.

Ausland:
Auslandsfahrten sollten vermieden werden (höheres Ansteckungsrisiko, Unwägbarkeiten der jeweiligen Bestimmungen, Quarantäneanordnungen, kurzfristige Entwicklungen und Maßnahmen, sprachliche Barrieren...).

Konstante Gruppen:
Eine wirksame Verhaltensregel ist die weitgehende Orientierung an konstanten Gruppen. Dies hilft bei der Nachverfolgung und Einschränkung von ggf. notwendigen Quarantänemaßnahmen. Bei konstanten Gruppen handelt es sich um einen feststehenden Teilnehmendekreis. Da kann jemand fehlen, aber es sollte keine neue Person dazukommen. In diesen konstanten Gruppen kann im Normalfall auf MNB verzichtet werden, selbst wenn die Mindestabstände nicht gewährleistet werden (Bitte prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, sich an den MNB-Regeln der Schulen zu orientieren). Hierbei ist sensibel auf die Befindlichkeiten der Eltern und Familien zu achten, wo es möglicherweise zuhause Menschen mit Risikofaktoren gibt.
Für solche festen Gruppen sind auch Übernachtungsveranstaltungen, gemeinsame sportliche Aktivitäten oder zurückhaltendes Singen möglich (bei 2m Abstand). Ggf. muss kurzfristig auf risikohafte Umstände mit entsprechenden Einschränkungen reagiert werden. Hier trägt die Gruppenleitung eine hohe Verantwortung.
Bei Übernachtungen ist ein Mindestabstand von 1,5m zu gewährleisten. (Konstante Gruppen verringern das Infektionsrisiko, Infektionsketten sind gut nachvollziehbar)

Für den Umgang mit konstanten Gruppen ist in Sachsen-Anhalt der Rahmenplan für Hygienemaßnahmen an Schulen (vom 20.08.20) hilfreich. Siehe 4.1.
„Grundsätzlich findet Unterricht ab dem Schuljahr 2020/2021 mit allen Beteiligten ohne Einschränkungen statt – Ausnahmen siehe Nr. 6.1. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen Schülerinnen und Schülern, den unterrichtenden Lehrkräften sowie pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann während des Unterrichts verzichtet werden. Die präventiven Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sind strikt einzuhalten. Dabei sind insbesondere die eingeteilten Kohorten einzuhalten, das heißt, eine Durchmischung dieser Kohorten ist zu vermeiden.

https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/00_Startseite/Rahmenplan_Komplettfassung.pdf

In Thüringen wird auf den Regelbetrieb gemäß der Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport verwiesen:

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-08-19_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.pdf
 
„Soweit das Ministerium oder die zuständige Behörde ... keine anderen Anordnungen ....
treffen, werden die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der ambulanten Erziehungshilfen und des Kinderschutzes unter Beachtung der Infektionsschutzregeln nach ihren konzeptionellen Ausrichtungen durchgeführt.“

Gruppen mit wechselnden Teilnehmenden:
Bei Angeboten mit wechselnden Teilnehmenden oder einmaligen Aktivitäten nicht konstanter Gruppen müssen die geltenden Abstandsregeln (1,5m) und Schutzmaßnahmen (MNB) entsprechend umgesetzt werden. Spiele mit Körpernähe bzw. Körperkontakt sind zu vermeiden.

Materialien
Hygienemaßnahmen und Desinfektionen sind insbesondere bei der Verwendung gemeinsamer Materialien (Stifte, Spiele usw.) zu beachten.

Martinsfeste & Krippenspiele
Neben dem Start in den Gemeindegruppen zum Schuljahresbeginn wird es besondere Herausforderungen zu den Martinsfesten und den Krippenspielen geben. Darüber müssen sich alle Verantwortlichen schon jetzt Gedanken machen.
Martinsumzüge werden vermutlich nur eingeschränkt durchführbar sein, da dort viele Menschen aus diversen Bezügen auf engem Raum zusammenkommen. Möglichkeiten zum Teilen (Spendenaktionen) im Sinne Martins sollte dennoch möglich sein und geeignete Formen gefunden werden. Vielleicht kann man dazu animieren, am 11.11. abends Laternen und andere Lichter im Fenster aufzustellen. Persönliche Spaziergänge in Familien sind ja möglich.
Für die Gottesdienste zu Weihnachten gibt es bereits eine Krisenstabinfo (Nr. 38). Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf Krippenspiele und die damit zusammenhängenden Proben. Oft kommen die Mitwirkenden im Krippenspiel nur zu diesem Zweck zusammen, eher selten sind es ausschließlich Mitwirkende aus einer festen Gruppe. Außerdem werden Christvespern openair oder in mehreren Durchgängen mit begrenztem Zutritt erfolgen müssen. Das erfordert kreative Ideen zur Gestaltung von Krippenspielaufführungen.
Eine Alternative können Krippenspielformate in Kleinstbesetzungen sein, die getrennt proben: z.B. drei Hirten am Feuer und ein Engel. Mit mehreren solcher Hirtengruppen lassen sich dann mehrere Christvespern gestalten.
Wie wäre ein Krippenspiel als Dialog auf Distanz? Der Engel auf der Kanzel, der Hirte am Baum, Maria & Josef am Taufstein im Gespräch miteinander.
Oder ein Krippenspiel mit verschiedenen Kerzengrößen und Kerzenfarben, die die handelnden Personen im Rahmen einer szenischen Lesung symbolisieren.
Besonderen Reiz kann ein vorab aufgezeichnetes Krippenspiel haben, das mehrfach mit Beamer gezeigt werden kann. Mit Szenen aus einem echten Stall im Ort; einem Engel, der im Freien singt; Maria und Josef an der Bushaltestelle.    Lauter Szenen, die einzeln geprobt und
gefilmt und zusammengesetzt werden.
Was habt ihr für Ideen? Wir sind gespannt und teilen sie gern weiter!


Alle Empfehlungen unterliegen den aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen! (Stand 31.08.20)
 

 


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