4. Was ist ein Schutzkonzept

Zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes der EKM ist es nötig, dass in den Verbänden, Vereinen, Kirchenkreisen, Gemeinden und Einrichtungen vor Ort ein Schutzkonzept erarbeitet wird, dass die örtlichen Gegebenheiten aufnimmt und berücksichtigt. Das erarbeitete Schutzkonzept ist dem jeweiligen Träger zum Beschluss vorzulegen.

Die Konzepterarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung ist ein Qualitätsentwicklungsprozess. Er trägt dazu bei, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und Orientierung zu geben, indem er die wichtigsten Handlungsfelder im Sinne der Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlenen beschreibt.

Dazu gehören strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung von sexualisierter und sonstiger Gewalt. Schutzkonzepte geben Handlungsanweisungen im Verdachtsfall.

Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden.

Mit Schutzkonzepten sollen mögliche Straftäter und Straftäterinnen im Vorfeld abgeschreckt werden.

„Schutzkonzepte sind ein Zusammenspiel aus institutionellen und pädagogischen Maßnahmen sowie einer Kultur des Respekts und der Wertschätzung [...]. Sie umfassen Handlungspläne sowie konzeptionelle Elemente und basieren auf einem partizipativen und prozessorientierten Grundverständnis von Prävention und Intervention. Schutzkonzepte gehen damit über einzelne und isolierte Präventionsmaßnahmen hinaus und nehmen die Einrichtung sowohl als Schutzraum (kein Tatort werden) als auch als Kompetenzort, an dem [Menschen Hilfe erhalten, die von einer Verletzung gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung betroffen sind] wahr.“(2)

 (2) Auszug aus der Vereinbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2016