Zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes der EKM ist es nötig, dass in den Verbänden, Vereinen, Kirchenkreisen, Gemeinden und Einrichtungen vor Ort ein Schutzkonzept erarbeitet wird, dass die örtlichen Gegebenheiten aufnimmt und berücksichtigt. Das erarbeitete Schutzkonzept ist dem jeweiligen Träger zum Beschluss vorzulegen.
Die Konzepterarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung ist ein Qualitätsentwicklungsprozess. Er trägt dazu bei, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und Orientierung zu geben, indem er die wichtigsten Handlungsfelder im Sinne der Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlenen beschreibt.
Dazu gehören strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung von sexualisierter und sonstiger Gewalt. Schutzkonzepte geben Handlungsanweisungen im Verdachtsfall.
Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden.
Mit Schutzkonzepten sollen mögliche Straftäter und Straftäterinnen im Vorfeld abgeschreckt werden.
(2) Auszug aus der Vereinbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2016