Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist im Jahr 2004 überarbeitet und vom Bundestag verabschiedet worden.
Das Jugendschutzgesetz ist erhältlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Viele Informationen und hilfreiche Publikationen sind auch zu finden bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.
Cannabis - Jetzt darf ich doch, oder?
Seit 1. April 2024 gibt es gesetzliche Regelungen für den legalen Cannabiskonsum. Was bedeutet das für die kirchliche Jugendarbeit?
Dazu gibt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) einen klaren Rahmen. Wichtig sind insbesondere
§5,1:
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
Sowie
§5, 2
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
Das bedeutet ganz eindeutig: Kein Cannabis in der kirchlichen Jugendarbeit. Darauf sollte in den Jugendeinrichtungen und bei den Maßnahmen präventiv hingewiesen werden. Insbesondere jetzt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
"Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen - Bundeskinderschutzgesetz" (BKiSchG)
Durch das am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz wurde:
- das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geschaffen,
- das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geändert,
- weitere Gesetze verändert.
Zentrale Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der §§ 8a und 72a SGB VIII
- "Empfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 bzgl. der §§ 8a und 72a SGB VIII" beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Sitzung am 3.12.2012
- Arbeitshilfe des DBJR für Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene zu Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen nach dem BKiSchG, Oktober 2012
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII) vom 25.09.2012
- Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe – Diskussionspapier des Deutschen Vereins zum Umgang mit §§ 79, 79 a SGB VIII1 vom 25.09.2012
Weiterführende Informationen:
- DBJR: Einordnung der Handlungsempfehlungen der AGJ vom 23.08.2012
- Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz – Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) vom 28.06.2012
- DBJR dossier: Das Bundeskinderschutzgesetz - Ein verbesserter Schutz? Analyse aus Sicht der Jugendverbände vom 07.06.2012
- Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß § 12 JVKostO vom 06.06.2012
- Landesjugendring Niedersachsen: Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen Empfehlungen und Hinweise zur Umsetzung des § 72a (4) SGB VIII vom 08.05.2012
- Hinweise zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) des DBJR vom 28.03.2012
- Hinweise und Empfehlungen des DBJR für seine Mitgliedsorganisationen zur Umsetzung des § 72a (4) SGB VIII (Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen) vom 15.03.2012
- Informationspapier und Präsentation zum Bundeskinderschutzgesetz vom SIK des KJR LSA am 07.03.2012
- Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen: Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG vom 22.12.2012
Eine Selbstauskunftserklärung (Anlage 2) gemäß § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII kann in deutscher Fassung sowie in englischer Fassung hier ↓ heruntergeladen werden.
Empfehlungen des KJR LSA in der aktuellen Situation
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. hat ein umfassendes Informationspapier zur Umsetzung des BKiSchG zusammengestellt.
Als KJR LSA empfehlen wir in Bezug auf die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes unseren Mitgliedern:
- Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist nicht auf Vorgaben aus Gesetzen zu reduzieren: Alle Träger sollen daher ihre Strukturen und Mittel hinsichtlich der Wahrung des Wohles junger Menschen überdenken und prüfen!
- Bei allen Trägern sollen klare personengebundene Verantwortlichkeiten für das Thema Kindes- und Jugendwohl vorliegen. Diese Personen sollen angemessen über aktuelle Entwicklungen informiert sein!
- Auf bundes- bzw. landesweite Empfehlungen zur Umsetzung soll gewartet werden. Hierzu können die freien Träger den öffentlichen Träger anhalten, sofern dieser Vereinbarungen bereits jetzt schließen will.
- Liegen bundes- bzw. landesweite Empfehlungen vor, sollen diese intensiv bei den Trägern insb. in Bezug auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Trägers geprüft werden.
- Bei der Umsetzung des BKiSchG sind die Jugendhilfeausschüsse vor allem in Bezug auf die §§ 8a, 72a, 79a KJHG zu beteiligen.
- Es besteht keine Pflicht, Vereinbarungen nach §§ 8a und 72a KJHG ohne Diskussion zu unterschreiben: Vereinbarungen sind Ergebnis eines Diskussionsprozesses zweier gleichberechtigter Partner.
- Vor Ort empfiehlt sich das Einbringen in die lokalen Netzwerke Kinderschutz. Bereits bestehende Vernetzungsstrukturen sollen hierbei genutzt werden, z.B. die Vertretung der Jugendverbände durch den zuständigen örtlichen Kinder- und Jugendring.
- Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen der KJR LSA sowie der DBJR gern zur Verfügung.
- Informiert den KJR LSA über aktuelle Entwicklungen vor Ort oder in den Verbänden!
INFO: Gebührenregelungen für Führungszeugnisse:
siehe Download
Schutz vor sexualisierter Gewalt
Seit März 2024 gibt es ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Arbeitsbereichen des Kinder- und Jugendpfarramtes (kijupf) sowie des Bundes der Evangelischen Jugend in Mitteldeutschland (BEJM) (basierend auf dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland). Unter Downloads gibt es das Schutzkonzept zur Ansicht.
Link Bundesministerium:
aktiver Kinder- und Jugendschutz
72 EmpfehlungLJHA
21. Januar 2019 um 17:40:00 application/pdf
Infopapier Bundeskinderschutzgesetz 2012
21. Januar 2019 um 17:39:59 application/pdf
72 Selbstauskunftserklärung
21. Januar 2019 um 17:39:58 application/pdf
72 Selbstauskunftserklärung engl
21. Januar 2019 um 17:39:58 application/pdf
merkblatt-gebuehrenbefreiung-erweitertes-fuehrungszeugnis-bundesamt-fuer-justiz
20. Juni 2023 um 13:21:51 application/pdf
Dokumentation der einsichtnahme - aktennotiz
20. Juni 2023 um 14:02:29 application/pdf
Schutzkonzept zur Prävention kijupf - bejm Stand 13.03.2024
4. April 2024 um 17:59:12 application/pdf