Gemeindekirchenratswahlen 2025

Hier gibts ein kleines FAQ rund um die GKR Wahlen für Jugendliche.

W19 EvJ EvJ-Flagge B 02
©EKMjugend

Ab wann darf ich wählen?
Als Kirchenmitglied darfst du ab 14 Jahren wählen. Dann bist du auch in der Wählerliste aufgeführt.

Wie alt muss ich sein, wenn ich kandidieren will?
Du musst am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sein und schon 6 Monate zur Kirchengemeinde gehören.

Warum muss ich als Kandidat*in zum Abendmahl zugelassen sein?
Weil das Abendmahl neben der Taufe zu den beiden Sakramenten unserer Kirche gehört und ein grundlegender Teil des Glaubenslebens ist. Ab der Konfirmation kannst du selbständig am Abendmahl teilnehmen.

Und wenn ich bisher noch nicht am Abendmahl teilgenommen habe?
Dann sprich mit deiner Pfarrerin oder einem ordinierten Gemeindepädagogen. Ihr findet sicher einen Termin für eine erste Abendmahlsteilnahme.

Kann ich nur durch die Wahl in den Gemeindekirchenrat (GKR) kommen?
Du kannst auch berufen werden. Da gibt es zwei Möglichkeiten:

Jede wahlberechtigte Person kann berufen werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Die Sorgeberechtigten müssen aber zustimmen, solange du noch nicht 18 Jahre alt bist.

Oder:

Du wirst als Jugendvertreter*in berufen.  Denn jeder GKR kann bis zu zwei Jugendliche als Jugendvertretung berufen. Das geht, wenn du mindestens 14 oder höchstens 24 Jahre alt bist. Du kannst dann bis zum Ende der Wahlperiode dabei bleiben. Sobald du 16 bist, kannst du auch mit abstimmen. Aber auch hier ist es notwendig, dass du Kirchenmitglied bist und zum Abendmahl zugelassen bist.Ein hochformatiges Banner der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland mit blauem Hintergrund. Oben links das Logo der Kirche, bestehend aus einem weißen Dreieck mit einem grünen Kreuz. Darunter steht in weißer Schrift: „Wir haben die Wahl“. Direkt darunter folgt in grüner Schrift: „GESICHT ZEIGEN WÄHLEN GEHEN“. Auf der linken Seite sind drei Smileys abgebildet: Zwei davon sind mit einem grünen Kreuz durchgestrichen, während das dritte Gesicht ohne Kreuz dargestellt ist. Unten rechts befindet sich das Logo der evangelischen Jugend EKM.

Habe ich automatisch Stimmrecht, wenn ich gewählt oder berufen bin?
Dein Stimmrecht kannst du ab 16 ausüben, wenn deine Sorgeberechtigten zugestimmt haben. Ab 18 hast du es automatisch. Anträge stellen und mitreden kannst du aber immer.

Ab wann kann ich den Vorsitz im GKR übernehmen?
Vorsitz und stellvertretender Vorsitz geht jeweils ab 18 Jahren. 

Ab wann darf ich für den GKR Verträge unterschreiben?
Auch das geht erst ab 18 Jahren.

Ich wurde gefragt, ob ich im Wahlvorstand mitarbeite. Was muss ich da beachten?
Du darfst nicht selbst kandidieren und musst mindesten 18 Jahre alt sein.

Ich weiß gar nicht, ob ich die ganze Zeit mitmachen kann, weil ich nach der Schule vielleicht wegziehe.
Das macht nichts, denn zurücktreten kannst du jederzeit!

Apropos Zustimmung der Sorgeberechtigten. Meine Eltern haben Angst, dass ich für die Beschlüsse im GKR haften muss.
Da brauchen sie keine Angst zu haben. Grundsätzlich haftet die Kirchengemeinde oder der Kirchengemeindeverband. Ausnahme sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder wenn du mutwillig Dinge beschädigst. Gewählte oder berufene Mitglieder des GKR sind als Ehrenamtliche außerdem versichert und bekommen Rechtsberatung. Dazu gehört auch die Unfallversicherung.

Alles klar? Wenn du im GKR mitarbeiten willst, dann melde dich in deiner Kirchengemeinde!

Formulare und Infos: https://www.wahlen-ekm.de

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