Aktuelles aus dem EKM-Krisenstab

Infos aus dem EKM Krisenstab zur Arbeit mit Kinder und Jugendlichen (Stand: 04.11.2021)
Zusammenfassende Empfehlung aus dem Kinder- und Jugendpfarramt: (Stand 8.11.)

1. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Einige Landkreise mit hohen Inzidenzen rufen zur freiwilligen Kontaktbeschränkung auf. Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen wir vor der Abwägung, Kontakte gezielt zu minimieren und gleichzeitig Kindern und Jugendlichen die soziale Interaktion und kirchliche Begleitung zu ermöglichen. Die Entscheidungen dazu sind vor Ort abzustimmen. Es wird weiterhin von 2G-Zugangsbeschränkungen abgeraten. Alle sind willkommen. Gegenseitige Rücksichtnahme durch die Einhaltung von Hygieneregeln wird erwartet. Selbsttests – auch von geimpften/genesenen Teilnehmenden – erhöhen die Sicherheit.

Zu den aktuell anstehenden Veranstaltungen am Martinstag hat der Krisenstab in seiner letzten Info- Nr. 78 Hinweise des Kinder- und Jugendpfarramtes aufgenommen.

Krippenspielproben sind Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dementsprechend sind die Regelungen der Verordnungen für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit anzuwenden.
Für die Proben gelten die 3G-Zugangsregeln. Von der Testpflicht sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Sachsen-Anhalt ausgenommen; Mitarbeitende müssen sich jedoch entsprechend den jeweils geltenden örtlichen Vorgaben testen lassen. Für Ehrenamtliche sollten die Kosten der Tests vom Veranstaltungsträger übernommen werden.

Solange es keine angeordneten Einschränkungen aufgrund der Infektionszahlen gibt, können Krippenspielproben ohne Maske durchgeführt werden. In Thüringen ist ein qualifizierter Mundschutz bei Bewegung in geschlossenen Räumen für Menschen ab 16 Jahren Pflicht; unter 16 reicht ein einfacher Mundschutz.

In vielen Krippenspielen sind Lieder integriert. Singen wird mit 2 Meter Abstand empfohlen (in Sachsen-Anhalt vorgeschrieben). Es können die Regeln für das Singen in Chören angewendet werden (siehe Kirchenmusik). Im Infektionsschutzkonzept kann auf verbindliche Selbsttests aller (!) Teilnehmenden vor den Proben verwiesen werden. In Thüringen sind für Chorgesang in geschlossenen Räumen Testungen für Ungeimpfte vorgeschrieben.

Auf die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung (in Sachsen-Anhalt ab 10 TN zzgl. Leitung) und die Vorlage eines Hygienekonzeptes ist zu achten.
Für die Aufführungen von Krippenspielen gelten die gottesdienstlichen Bestimmungen.

Die Verantwortlichen werden gebeten, auf die Anwendung von 2G zu verzichten.
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Veranstaltungsformate dieses bunten Arbeitsbereiches verweisen wir weiterhin auf die Webseite unseres Kinder- und Jugendpfarramtes www.evangelischejugend.de und die Hinweise der Information aus dem Krisenstab vom 31. August 2021.


Zusammenfassende Empfehlung aus dem Kinder- und Jugendpfarramt: (Stand 8.11.)

  • Keine Zugangsbeschränkungen zu den Angeboten im Arbeitsbereich außer für junge Menschen mit erkennbaren Symptomen (Abklärung erforderlich).
  • Mitarbeitende schützen Teilnehmende durch eigenes 3G
  • Orientierung an den schulischen Regeln vor Ort. (Abstand, Maske, Tests)
  • Selbsttest aller Beteiligten (unabhängig vom Impfstatus) bei Angeboten mit Übernachtung erhöht für alle die Sicherheit