Manche Landeskirchen, Kirchenkreise und Kirchengemeinden haben teilweise oder ganz ihre Christvespern nach genauer Abwägung bewusst abgesagt. Andere haben Formen gesucht, die eine gottesdienstliche Begegnung im Rahmen der Coronabestimmungen ermöglichen.
Weitere Hinweise aus dem Krisenstab zum Weihnachtsfest (Info Nr. 53)
Der Corona-Krisenstab der EKM hat am 21. Dezember die Situation im Blick auf das Weihnachtsfest noch einmal erörtert. Dabei wurden auch die Hinweise anderer Gliedkirchen der EKD zur Kenntnis genommen und für die eigenen Empfehlungen ausgewertet.
Das weite Meinungsspektrum zur Feier von Gottesdiensten zum Fest und zum Jahreswechsel ist un-überhörbar. Für Gemeindekirchenräte ist es vielfach eine große Belastung, zu einer Entscheidung zu finden, die auch gemeinsam getragen und verantwortet wird. Die unterschiedlichen Situationen in unserer Landeskirche wurden in den vergangenen Monaten mit angemessenen Hygienekonzepten, mit Vorsicht und hoher Verantwortung für alle Teilnehmenden gestaltet. Darauf können wir auch für das anstehende Weihnachtsfest vertrauen.
Wie auch immer Gemeindekirchenräte entscheiden, ob sie zu Präsenzgottesdiensten einladen oder diese absagen – sie haben die Unterstützung der Landeskirche. Die Landeskirche geht davon aus, dass die Gemeindekirchenräte verantwortlich handeln und dem Gesundheitsschutz Priorität einräumen.
Bei Präsenzgottesdiensten sind die in der vergangenen Woche festgelegten Hinweise (siehe Info-Nr. 52) zum Infektionsschutz konsequent umzusetzen. Diese gelten für Gottesdienste in Kirchen wie un-ter freiem Himmel in gleicher Weise.
Bei Absagen von Präsenzgottesdiensten ist auf geeignete alternative Formate (z. B. Hausandachten, Rundfunk- und Fernsehgottesdienste u. a. mediale Angebote) hinzuweisen.
Der Krisenstab empfiehlt ausdrücklich, die Kirchen zu stiller Einkehr und Gebet während der üblichen Gottesdienstzeiten und darüber hinaus zu öffnen.
Der Krisenstab dankt allen ehren- und hauptamtlich in unserer Kirche Mitarbeitenden für ihren enga-gierten und verantwortungsvollen Dienst in den vergangenen Monaten. Entscheidend ist, dass wir bei all den unterschiedlichen Sichtweisen und Entscheidungen beieinanderbleiben.
In der EKM können sich Gemeinden zu Gottesdiensten treffen. Der Krisenstab der EKM hat alle Gemeindekirchenräte aufgerufen die engen Regeln (Link zur Info 52) strikt zu beachten und die örtlichen Verhältnisse genau zu prüfen. Wenn die Risiken nicht ausgeschlossen werden können, kann der GKR nach verantwortlicher Prüfung die Präsensveranstaltungen absagen.
Das ist bitter für alle Vorbereitungen und für die Hoffnung der letzten Wochen, doch miteinander in froher Gemeinschaft die Weihnachtsbotschaft zu hören und davon zu singen. Die Entscheidungen darüber liegen vor Ort in den Gemeinden.
Wie auch immer die Entscheidungen vor Ort fallen, es wird immer Etliche enttäuschen, die es nicht für richtig halten. Das müssen wir gemeinsam aushalten mit Verständnis und Achtsamkeit.
Aber überall und immer können wir die Menschen ermutigen, gemeinsam Lukas 2 zu lesen oder sich die bebilderte Lesung hier anzuhören:
bebilderte-lesung-des-weihnachtsevangeliums
Ermuntert die Menschen miteinander zu singen und zu beten in den kleinen Gemeinschaften in den Wohnungen. Weist sie auf diverse Angebote im Radio, Fernsehen oder online hin. Und achtet darauf, dass niemand allein bleiben muss. Manchen kann man an diesen Tagen noch einen Gemeindegruß nach Hause bringen.
Auf Kika (15:45) und im MDR (16:00) wird es ein Angebot für Kinder geben: „Paule und das Krippenspiel“
www.kika.de/erwachsene/aktuelles/informieren/paule-und-das-krippenspiel-102.html
Der Gemeindedienst der EKM hat Anregungen für Weihnachten zuhause zusammengestellt:
www.gemeindedienst-ekm.de/unsere-arbeitsfelder/arbeitsstelle-gottesdienst/advent-und-weihnachten/weihnachten-zu-hause.html
Darunter auch einen Hausgottesdienst mit Kindern: Weihnachten zuhause (Klicklink)
Wie auch immer dieses Weihnachtsfest sein wird, bleibt behütet in den Kirchen, auf den Plätzen oder daheim. Fürchtet euch nicht! Denn siehe, spricht der Engel: ich verkündige euch frohe Botschaft, die allem Volk widerfahren wird. Denn euch ist heute der Heiland geboren! Und der Heiland kam in eine dunkle Welt und nicht in eine perfekte. Darum frohe und hoffnungserfüllte Weihnachten überall!
Im Nachgang der Informatitionen aus dem Krisenstab vom 16.12.2020 mit der Info-Nr. 52 vom 16.12.2020 - Aktuelle Hinweise aus dem Krisenstab zum Weihnachtsfest 2020 und zum Jahreswechsel -
Info-Nr. 52.3 vom 16.12.2020 – Anlage 1 – Regelungen des Freistaats Sachsen
Info-Nr. 52.4 vom 16.12.2020 – Anlage 1 – Regelungen des Landes Brandenburg
Die Info-Nr. 52.2 vom 16.12.2020 – Anlage 1 – Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt fügen wir in einer leicht veränderten Fassung bei. Auf entsprechende Anfrage hat das zuständige Ministerium erklärt, dass das Führenvon Anwesenheitslisten unter das Selbstorganisationsrecht der Kirchen falle, also nicht zwingend erforderlich ist. Wir empfehlen, mit den Landkreisen zu klären, ob sie ggf. auf die Vorlage von Anwesenheitslisten Wert legen oder aus Praktikabilitätsgründen (hoher Aufwand zur Erstellung, Stauungen im Eingangsbereich, fragliche Verwertbarkeit durch Gesundheitsämter) darauf verzichtet werden darf.