5.6. Partizipation

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie Betroffenen ist nicht nur bei der Entwicklung von Schutzkonzepten von Bedeutung, sondern stellt einen eigenständigen und zentralen Bestandteil des Konzepts dar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Entscheidungen, die sie betreffen, ist nicht nur ihr Recht, sondern stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle gegenüber Erwachsenen. Ein Kirchenkreis, eine Gemeinde oder eine Einrichtung, die Mitsprache einräumt und dafür Strukturen schafft, erleichtert den Zugang der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie bereits Betroffener zu ihren Rechten und macht sie kritikfähig.

Bereits im Rahmen der Potential- und Risikoanalyse sollen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene als Expert*innen ihrer eigenen Sache befragt und beteiligt werden, welche Potentiale und Gefährdungen sie selbst wahrnehmen. Sie müssen informiert werden, welche Vorgehensweise es in Verdachtsfällen in ihren Gruppen und Angeboten gibt.

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass jedes Kind, jeder Jugendliche und jeder Schutzbefohlene weiß, an welche Person er oder sie sich wenden kann, wenn sie einen Verdacht haben oder selbst Opfer eines Übergriffs wurden.

Musterkonzept:
hier Anlage 4 Fragen zur Partizipation Fragen und Anregungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.