5.8. Beschwerdeverfahren / Vertrauensperson

Unterschieden nach Adressat*innen (Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte und Mitarbeiter*innen) sind Möglichkeiten der Beschwerde aufzuzeigen und strukturell zu verankern. Ziel ist es, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Alle können Beobachtungen und Fehler melden. Beschwerden werden immer ernst genommen. Sie machen auf Fehler in der Struktur aufmerksam und helfen unsere Arbeit im Sinne eines Entwicklungspotentials zu verbessern. Sie deuten auf die mögliche Verletzung von Rechten, Bedürfnissen und Wünschen hin. Das Beschwerdesystem und -verfahren ist unseren Mitarbeiter*innen bekannt, so dass sie auch die Teilnehmenden damit vertraut machen können.

Es soll transparent gemacht werden:

  • Bei wem, wo und wie man sich beschweren kann, d.h.., bei welchen Personen, wie und wo sie zu finden sind.
  • Über was man sich beschweren kann (d.h. nicht nur über sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen)
  • Wie mit Beschwerden umgegangen wird (d.h., wer bearbeitet diese und wie erfolgt eine Rückmeldung)
  • Dabei können Beschwerden immer anonym gemacht werden und sind sanktionsfrei

Jeder Verband, Verein, Einrichtung und Kirchenkreis sorgt dafür, dass eine Vertrauensperson benannt wird. In der Durchführungsverordnung wird ihre Benennung geregelt. Mitarbeitende gehen verantwortungsvoll mit ihrer Rolle und Beschwerden von Teilnehmenden um und tragen dafür Sorge, dass das Beschwerdeverfahren jederzeit transparent und öffentlich ist.

Musterkonzept:
Beschwerden nimmt ___ (Person/ Stelle) ___ entgegen, sie werden bearbeitet von: __ (Person/ Stelle) __
Erreichbarkeit der Beschwerdestelle:     Telefon/ Fax, Mail, Formular
Beschwerden werden in dem Beschwerdedokument festgehalten und ____ (Stelle/ Ort) ____ aufbewahrt.
Veränderungen/ Umsetzungen, die sich aus Beschwerden ergeben werden _______________________ festgehalten.