1. Einführung/ Ausgangslage

Leitendes Ziel ist es, in unseren Arbeitsfeldern sexualisierte Gewalt zu verhindern und sie täter*innenunfreundlich zu gestalten.

Gleichzeitig gilt es dort, wo trotz entsprechender Vorsichtsmaßnahmen Tatbestände sowie Grenzüberschreitungen festgestellt werden, diese klar zu benennen und aktiv an der Aufklärung und Aufarbeitung mitzuarbeiten.

Das vorliegende Rahmenkonzept gibt Musterregelungen und Orientierungen zur Ausarbeitung der jeweiligen Schutzkonzepte auf Kirchenkreis-, Gemeinde- und Verbandsebene. Es ist notwendig, wesentliche Bausteine der Prävention auf die eigene Organisationsstruktur zu adaptieren. Die Bausteine wurden auf die gesetzlichen Grundlagen, wie auch den Empfehlungen zur Erstellung von Schutzkonzepten der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (1) abgestimmt. Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz bezogen auf sexuelle Grenzüberschreitungen und Zuwiderhandlungen zeigt sich in Handlung und Haltung und muss regelmäßig thematisiert werden.

 

(1) Schutzkonzepte: Kein Raum für Missbrauch: beauftragte-missbrauch.de