Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland formuliert seinen Geltungsbereich in §1. Schutzkonzepte sind insbesondere zu erarbeiten für unter anderem folgende Bereiche:
- Kirchenmusik,
- gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit,
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Kinder- und Jugendbildung
- Kinder- und Jugendverbandsarbeit,
- Arbeit mit Konfirmand*innen
- Schulbezogene Jugendarbeit
- Seelsorge
- Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen