3. Geltungsbereich

Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland formuliert seinen Geltungsbereich in §1. Schutzkonzepte sind insbesondere zu erarbeiten für unter anderem folgende Bereiche:

  • Kirchenmusik,
  • gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit,
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugendbildung
  • Kinder- und Jugendverbandsarbeit,
  • Arbeit mit Konfirmand*innen
  • Schulbezogene Jugendarbeit
  • Seelsorge
  • Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen