Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung dienen allen Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang und formulieren Regelungen für Situationen, die für sexualisierte Gewalt und jegliche Form von Grenzüberschreitungen ausgenutzt werden können. Alle ehrenamtlich bzw. hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden sollen den Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtungserklärung kennen und unterschreiben. Nicht die Unterschrift, sondern das regelmäßige Gespräch einer Leitungsperson mit den einzelnen Mitarbeitenden über die Inhalte, ist präventiv wirkendes Vorgehen.
Das Schutzkonzept mit seinen Unterpunkten ist in Bewerbungszusammenhängen anzusprechen, die Bewerber*innen sollen hier ihren Umsetzungswillen bekunden.
Als ______(Organisation)_______________ der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland arbeiten wir im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes auf Grundlage eines gemeinsamen Verhaltenskodexes. Der Verhaltenskodex der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland leitet sich aus unseren Leitbildern/ unseren Konzeptionen ab und ist zwingender Teil einer Selbstverpflichtungserklärung aller ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen in unseren Arbeitsbereichen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist durch alle tätigen Personen abzugeben und bei den zuständigen Personen vor Ort zu hinterlegen.
Wir verpflichten uns damit, gegenüber unseren Schutzbefohlenen ein grenzachtendes, respektvolles und persönlichkeitsschützendes Verhalten zu wahren. Der Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtungserklärung sind somit als gemeinsamer Orientierungsrahmen und Regelwerk des Miteinanders wichtige Bausteine der Gewaltprävention.